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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?

Wenn Sie aus der Kirche austreten würden, würden Sie nicht wirklich die komplette Kirchensteuer sparen, die Ihnen über das Jahr von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Sie müssen auch auf den Vorteil verzichten, die Kirchensteuer als übrige Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

Für das ganze Jahr steht Ihnen ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro (Ehepaare 72 Euro) zu. Die Kirchensteuer können Sie jedoch in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen. So verringern sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und auch die Einkommensteuer.

Beispiel: Wenn Sie und Ihr Ehepartner im Jahr 600 Euro Kirchensteuer zahlen, können Sie den Betrag, der über dem Sonderausgabenpauschbetrag liegt, zusätzlich als Sonderausgaben ansetzen (600 Euro Kirchensteuer minus 72 Euro Sonderausgabenpauschbetrag).

528 Euro beim Grenzsteuersatz von 28 Prozent bringen Ihnen dann 147 Euro Einkommensteuer zurück. So verringert sich Ihre Kirchensteuer, die auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet wird, ebenso wie der Solidaritätszuschlag (9 Prozent bzw. 5,5 Prozent von 147 Euro). Das macht rund 20 Euro weniger. So bringt Ihnen die Kirchensteuer einen steuerlichen Vorteil von insgesamt 167 Euro.

Diesen Sonderausgaben-Vorteil müssten Sie also von Ihrer Kirchensteuer abziehen, um zu berechnen, was Ihnen ein Kirchenaustritt bringt. In diesem Beispiel würden Sie als Ehepaar 433 Euro gegenüber dem Vorjahr sparen, wenn Sie keine Kirchensteuer zahlen, aber gleichzeitig auch auf die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs verzichten müssten.

(2014): Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?



Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Das bedeutet:

Die Kirchensteuer wird nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland 3 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird, es gibt unterschiedliche Regelungen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die Kappung ohne Antrag.

Die Kappung nur mit Antrag gibt es in: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. in Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.

Beispiel: In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. 150. 000 Euro zu versteuerndes Einkommen; Einkommensteuer: 62.875 Euro; Kirchensteuer: 5.658 Euro. Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens, müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 1.158 Euro.

Den Antrag auf Kappung der Kirchensteuer müssen Sie an Ihre Diözese oder Landeskirche richten. Es reichen ein formloser Antrag und eine Kopie des letzten Steuerbescheids.

(2014): Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?



Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?

Um eine neue Steuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dazu nutzen Sie folgende Adresse:

Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn,

bzw. per E-Mail: [email protected].

Sie müssen dem Amt dazu folgende persönliche Daten mitteilen:

  • Name und Vorname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Geburtsdatum und -ort

Ihre Nummer wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes ist nicht möglich, Ihnen die Nummer telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Tipp: Die Nummer finden Sie in der Regel aber auch in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

(2014): Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?



Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Wer beispielsweise umzieht und dadurch in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gehört, wer heiratet oder eine Selbständigkeit anmeldet, erhält eine neue Steuernummer.

Früher richteten sich die Steuernummern an länderbezogenen Codes aus und bestanden je nach Bundesland aus zehn oder elf Ziffern. Im Laufe der Einführung des so genannten ELSTER-Verfahrens (ELektronische STeuerERklärung) wurde das Standardschema der Steuernummer jedoch bundesweit vereinheitlicht und hat nun 13 Ziffern.

Wo finde ich die Steuernummer?

Nach Einreichen der ersten Einkommenssteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie kann aber auch eigeninitiativ beantragt werden. Auf dem Einkommenssteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden.

Wofür brauche ich die Steuernummer?

Die Steuernummer ist bei der Einreichungder Steuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie im Zahlungsverkehr anzugeben. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen sie, sofern sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, in ihrer Rechnung ausweisen. Zukünftig wird die Steuernummer von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Nummern parallel.

Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist seit 2008 eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt.

Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Seit 2016 ist die Steuer-ID auch für das Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland sowie für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig.

(2014): Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?



Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre Steueridentifikationsnummer ist Ihrem Finanzamt bekannt. Sollten Sie Ihre Identifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern. Die Steuer-ID wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.

(2014): Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?



Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In diesem Schreiben wird die Nummer als "Persönliche Identifikationsnummer" bezeichnet, häufig wird sie auch kurz "Identifikationsnummer" genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.

In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer auch

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet und vom Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohndaten genutzt wird.

Nach einer Übergangszeit soll die Steuer-Identifikationsnummer die derzeitige Steuernummer für die Einkommensteuer ersetzen. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ist keine Voraussetzung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung.

 

(2014): Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?



Wer muss Kirchensteuer bezahlen?

Wenn Sie Mitglied einer der folgenden Religionsgemeinschaften sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen:

  • Römisch-Katholische Kirche
  • Evangelische Landeskirchen
  • Altkatholische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften (z.B. in Baden-Württemberg)
  • Freireligiöse Gemeinden (z.B. in Baden, Württemberg, Mainz, Offenbach, Pfalz)
  • Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)
  • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent der Einkommen- oder Lohnsteuer.

(2014): Wer muss Kirchensteuer bezahlen?



Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Taufe oder durch Eintritt oder Wiedereintritt in die Religionsgemeinschaft. In diesem Fall müssen Sie die Kirchensteuer mit dem Beginn des folgenden Monats zahlen.

Wechseln Sie die Religionsgemeinschaft, dann besteht ebenfalls mit dem Beginn des folgenden Monats die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer. Sie setzt jedoch erst ein, wenn Sie an Ihre bisherige Religionsgemeinschaft keine Kirchensteuer mehr zahlen.

In der israelitischen Kultusgemeinde begründet sich die Kirchensteuerpflicht aufgrund von Abstammung und Bekenntnis.

(2014): Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?



Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Kirchenangehörige 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen folglich als Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer. Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt.
Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren versteuert werden, wird das zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet.

Sind bei Arbeitnehmern Kinderfreibeträge in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen, errechnet sich die monatliche Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.

Beispiel:
Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 41,31 Euro (2014).
Kirchensteuer mit zwei Kinderfreibeträgen: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV.
Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 25,62 Euro (2014). Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,69 Euro pro Monat.

Ist also in den ELStAM eine "Zahl der Kinderfreibeträge" eingetragen, verringert sich nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern nur die monatliche Kirchensteuer sowie der monatliche Solidaritätszuschlag. Das gilt auch dann, wenn Sie während des Jahres Kindergeld erhalten.

In der Einkommensteuerveranlagung senken die Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen nur dann, wenn das Kindergeld nicht günstiger ist als der Steuervorteil. Doch zur Berechnung von Kirchensteuer und Soli werden die Kinderfreibeträge "fiktiv" abgezogen.

Vorteil: Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres zu berücksichtigen sind, werden für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages stets der volle Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag abgezogen. Dies kommt in Betracht bei Beendigung der Berufsausbildung oder Geburt eines Kindes.

(2014): Wie hoch ist die Kirchensteuer?



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Darüber hinausgehende sogenannte atypische Aufwendungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro, wenn ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.

(2014): Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten oder Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist indes nicht möglich.

Tipp: Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre, für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden.

(2014): Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?

Feldhilfen

Bezeichnung der Religionsgemeinschaft

Tragen Sie hier bitte den Namen Ihrer Religionsgemeinschaft ein, wenn Sie in der Liste "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" ausgewählt haben. 

Steuererklaerung-Polizei.de berechnet in diesem Fall die Krichensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.

Wohnsitz im Ausland

Falls Sie einen Wohnsitz im Ausland unterhalten, wählen Sie bitte "Ja" aus und geben in den Feldern die vollständige Auslandsanschrift ein.

Hausnummerzusatz

Tragen Sie hier bitte einen eventuell vorhanden Hausnummernzusatz ein.

Adressergänzung

Tragen Sie hier bitte einen eventuell vorhandene Adressergänzung (z.B. Hinterhaus) ein.

Steuer-Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde.

In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer ("IdNr.") auch

  • im Einkommensteuerbescheid
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
  • im Informationsschreiben (Muster) Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt Ende 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.

Sollten Sie Ihre Steuer-ID nicht finden, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung auch ohne Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre Steueridentifikationsnummer ist Ihrem Finanzamt bekannt.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Steuer-ID beim Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Die Steuer-ID wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.

Hausnummer

Tragen Sie hier bitte die Hausnummer ein.

Sie haben Hinterbliebenenbezüge erhalten.

Setzen Sie hier ein Häkchen, um den Hinterbliebenen-Pauschbetrag zu beantragen.

Ein Hinterbliebenen-Pauschbetrag steht Ihnen zu, wenn Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden.

Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträger
Sie wollen Angaben zu einer Behinderung machen.

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Angaben zu einer Behinderung machen und den Pauschbetrag für Behinderte beantragen wollen.

Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihnen ein zusätzlicher Behindertenpauschbetrag ab einem Behinderungsgrad von 25% zu.

Religion

Geben Sie hier an welcher Religionsgemeinschaft Sie im Jahr 2014 angehört haben. Haben Sie die Religionsgemeinschaft gewechselt, wählen Sie bitte die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Dezember 2014 angehört haben.

Wenn Sie das ganze Jahr über keiner Religionsgemeinschaft angehörten oder wenn Sie im Steuerjahr 2014 im Ausland lebten und daher nicht kirchensteuerpflichtig waren, wählen Sie bitte "keine Religion / nicht kirchensteuerpflichtig" aus.

Ist Ihre Glaubensgemeinschaft nicht in der Liste, wählen Sie "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" aus und geben zusätzlich die Bezeichnung der Religionsgemeinschaft in dem dann erscheinenden Feld an. Steuererklaerung-Polizei.de berechnet in diesem Fall die Krichensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.

Geburtsdatum

Geben Sie hier bitte Ihre Geburtsdatum an.

Steuererklaerung-Polizei.de benötigt diese Angabe für verschiedene Berechnungen, wie z.B. für die Ermittlung

  • des Altersentlastungsbetrages
  • der Abzugsbeträge in der Pflegeversicherung
  • der Abzugsbeträge für eine Haushaltshilfe

aber auch für die Generierung Ihre eTIN über unseren eTIN-Generator im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung.

Ich war kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2014!

Haben Sie einer Religionsgemeinschaft das ganze Jahr angehört bzw. wenn Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig waren, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.

Sind Sie im Laufe des Jahres einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem Anfang des auf den Beginn des Religionszugehörigkeit folgenden Monat beginnt.

Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2014, geben Sie als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.

Je nach dem wird dann vom Finanzamt automatisch des Ende der Kirchensteuerpflicht berücksichtig. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.

Postleitzahl

Geben Sie hier bitte Ihre Postleitzahl des Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund Ihrer Angaben macht Steuererklaerung-Polizei.de Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Kilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Telefonnummer

Geben Sie hier die Telefonnummer ein, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.

Diese Angabe kann freiwillig gemacht werden. Wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts Rückfragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung hat, erleichtert dies die Kontaktaufnahme.

Wohnort

Geben Sie hier bitte den Namen Ihres Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund Ihrer Angaben macht Steuererklaerung-Polizei.de Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Entfernungskilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Wohnsitzstaat

Wählen Sie hier bitte das Land aus, in dem Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen.

Postleitzahl und Wohnort im Ausland

Geben Sie hier bitte Ihre Postleitzahl und den Wohnort im Ausland zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Straße (derzeitige Adresse)

Geben Sie hier bitte Ihre derzeitige Wohnanschrift zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Machen Sie hier bitte folgende Angaben:

  • 1. Feld: Straßennamen,
  • 2. Feld: Hausnummer (z.B. "13")
  • 3. Feld: Hausnummernzusatz (z.B. "A")

Aufgrund Ihrer Angaben macht Steuererklaerung-Polizei.de Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Entfernungskilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Ausgeübter Beruf

Geben Sie hier an, welchen Beruf Sie zur Zeit ausüben.

Die Angabe zum ausgeübten Beruf benötigt das Finanzamt als Hinweis auf die geltend gemachten Werbungskosten. Wenn Sie z.B. in Ihrem Beruf bestimmte Berufsbekleidung benötigen und die Aufwendungen für die Anschaffung von der Steuer absetzen wollen.

Nachnamen

Geben Sie hier Ihren Nachnamen ein.

Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung (=Zusammenveranlagung) abgeben, müssen als "Steuerpflichtigen" für das Finanzamt den Ehemann angeben.

Ist der Ehemann im Jahr 2014 verstorben, geben Sie trotzdem den Nachnamen des Ehemanns als "Steuerpflichtigen" an.

Eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Steuererklärung müssen als "Steuerpflichtigen / Lebenspartner A" angeben:

  • Den Partner, der nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens zuerst kommt.
  • Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge des Vornamens.
  • Ist auch der identisch, der ältere der Partner.