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Zusammenfassung Kapitalerträge

 

Angaben zu weiteren Kapitalerträgen erfassen:
Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Zusammenfassung Kapitalerträge



Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünften?

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist eine Abgabe der Anlage KAP grundsätzlich nicht mehr erforderlich. In einigen Fällen müssen Sie die Anlage KAP aber dennoch ausfüllen:

  • die Kapitalerträge unterliegen nicht dem Steuerabzug (z.B. bei Veräußerung von GmbH-Anteilen von weniger als 1 Prozent)
  • Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
  • Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) aus ausländischen Konten oder Depots
  • Zinsen aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen
  • Steuererstattungszinsen
  • Veräußerung von Kapital-Lebensversicherungen (bei Abschluss nach 2004)

Weiterhin muss die Anlage KAP im Falle einer Wahlveranlagung ausgefüllt werden, wenn:

  • ein Verlustvortrag aus Vorjahren berücksichtigt oder eine Verlustverrechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgen soll, oder
  • der Sparerpauschbetrag nicht voll ausgeschöpft wurde, oder
  • die Kirchensteuer trotz Kirchensteuerpflicht nicht einbehalten wurde, oder
  • ausländische Steuern noch zu berücksichtigen sind oder
  • zur Überprüfung der Höhe des Kapitalertragssteuerabzuges.

Auch wenn Sie einen Antrag auf eine so genannte Günstigerprüfung stellen wollen, ist die Anlage KAP auszufüllen. Dadurch können Sie unter Umständen eine niedrigere Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erreichen, wenn dieser niedriger ist, als der Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent.

(2014): Welche Einnahmen zählen zu den Kapitaleinkünften?



Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?

Seit dem Jahr 2009 sind mit dem Sparer-Pauschbetrag alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten, es können also keine Werbungskosten mehr abgesetzt werden (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG).

Depotgebühren, Ausgaben für Fachliteratur, Kreditzinsen oder Fahrtkosten zur Hauptversammlung können nun nicht mehr angegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kapitalerträge, die nicht unter die Abgeltungsteuer fallen (z.B. private Darlehen).

Tipp: Bitte beachten Sie, dass derzeit vor dem Bundesfinanzhof eine Musterklage anhängig sind, in denen die Frage der Absetzbarkeit von Werbungskosten geklärt werden soll. Evtl. verstößt das Abzugsverbot für Werbungskosten gegen das Nettoprinzip oder den Gleichheitssatz und wäre dann verfassungswidrig.

Wenn Ihre Werbungskosten aus Kapitalvermögen über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, sollten Sie die Anlage KAP ausfüllen und auf einem Zusatzblatt Ihre Werbungskosten auflisten. Gegen den ablehnenden Steuerbescheid sollten Sie Einspruch einlegen und das Ruhenlassen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO beantragen, bis der BFH entschieden hat.

(2014): Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?