Wie nutzen Sie den elektronischen Datenabruf mit Steuererklaerung-Polizei.de?
Um die elektronischen Daten der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in Ihre Einkommensteuererklärung zu übernehmen, loggen Sie sich bei Steuererklaerung-Polizei.de ein und starten eine Steuererklärung.
Über die Seite "Meine Steuererklärung" sehen Sie sofort, ob elektronische Daten für Ihr Kundenkonto bereit stehen.
Wenn Sie die elektronisch vorliegenden Daten in Ihre Steuererklärung übernehmen wollen, klicken Sie auf "Prüfen und übernehmen Sie diese jetzt". Haben Sie Berechtigungen für mehrere Personen eingerichtet, können Sie auf der Folgeseite auswählen, wessen Daten übernommen werden sollen.
Danach können Sie für jeden vorliegenden Datensatz individuell entscheiden, ob Sie die Daten in Ihre Steuererklärung übernehmen wollen. Alternativ können Sie sich den Inhalt eines Datensatzes auch nur online ansehen oder als PDF-Datei herunterladen.
Alle Eingabefelder, die mit Daten aus dem elektronischen Datenabruf in Ihre Steuererklärung befüllt wurden, sind beim ersten Aufruf farblich (gelb) gekennzeichnet. So können Sie die übernommenen Daten schnell erkennen und diese einfach überprüfen.
Wie nutzen Sie den elektronischen Datenabruf mit Steuererklaerung-Polizei.de?
Was mache ich bei fehlerhaften oder unvollständigen VaSt-Daten?
Wichtig: Es werden zwar bereits viele Daten durch die Finanzverwaltung elektronisch im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) bereitsgestellt, doch vollständig ist Ihre Steuererklärung damit in der Regel noch lange nicht. Vor allem wenn Sie sich eine optimale Steuererstattung versprechen, sollten Sie zahlreiche weitere Angaben ergänzen und gegebenenfalls Nachweise über entstandene Aufwendungen nachreichen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben wie Fahrtkosten, Umzugskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Krankheitskosten.
Steuererklaerung-Polizei.de unterstützt Sie dabei, alle Ihre Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen.
Fehlerhafte Daten müssen von Ihnen selbständig korrigiert werden. Wer einen Fehler nicht berichtigt, ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich. Ihnen können nur Daten angezeigt werden, die z.B. von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Versicherung an die Steuerverwaltung übermittelt wurden.
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Datenübermittler (Arbeitgeber, Versicherung, Rententräger, u.a.).
Eine Korrektur durch das Finanzamt ist in der Regel nicht möglich. Trotz Bereitstellung der Daten durch den Fiskus übernimmt dieser keine Gewähr für deren Richtigkeit! Sehen Sie daher den Datenabruf als reine Hilfestellung an, um die Steuererklärung schneller zu bearbeiten.
Was mache ich bei fehlerhaften oder unvollständigen VaSt-Daten?