Wer eine vermietete Immobilie renoviert oder modernisiert, kann viele Kosten steuerlich geltend machen. Entscheidend ist jedoch, ob es sich um Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand handelt. Davon hängt ab, ob die Ausgaben sofort abziehbar sind oder nur über viele Jahre verteilt wirken.
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Direktversicherung: Kapitalauszahlung ohne Fünftel-Regelung
Die Direktversicherung ist ein verbreiteter Baustein der betrieblichen Altersversorgung. Viele Versicherte stehen bei Rentenbeginn vor der Wahl: lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Was zunächst attraktiv klingt, kann steuerlich erhebliche Folgen haben. Denn bei einer Kapitalauszahlung der Direktversicherung kommt häufig keine Tarifermäßigung nach der sogenannten Fünftel-Regelung zur Anwendung. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst bestätigt.
Gerade bei Verträgen, bei denen die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei waren, kann die Kapitalauszahlung der Direktversicherung vollständig steuerpflichtig sein. Dadurch kann ein erheblicher Teil des ausgezahlten Kapitals durch Einkommensteuer belastet werden.
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Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55 ist in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Wer viele Jahre privat krankenversichert war, kann ab diesem Alter in der Regel nicht mehr ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass Versicherte erst im höheren Alter – wenn Gesundheitskosten statistisch steigen – in das solidarisch finanzierte System der GKV wechseln.
Vereinfachte Steuererklärung für Rentner in vier Bundesländern
Viele Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Für einen Teil der Ruheständler gibt es jedoch eine Erleichterung: die vereinfachte Steuererklärung für Rentner. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Sachsen können bestimmte Rentner statt einer vollständigen Einkommensteuererklärung ein reduziertes Formular nutzen. Dieses Verfahren heißt offiziell „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu verringern, da viele steuerlich relevante Daten der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegen.
Kindergeld bei behinderten Kindern: Mehrkosten für Wohnung
Eltern können für ein behindertes Kind unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei spielt der sogenannte behinderungsbedingte Mehrbedarf eine wichtige Rolle.
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, dass auch Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung als solcher Mehrbedarf anerkannt werden können. Dadurch kann sich der Anspruch auf Kindergeld auch bei volljährigen Kindern ergeben.
Aktienverluste in der Steuererklärung richtig angeben
Aktienverluste in der Steuererklärung spielen vor allem für Anleger eine Rolle, die Depots bei mehreren Banken führen. Zwar verrechnen Banken Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften automatisch miteinander. Doch dieser sogenannte interne Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Depots.
Wer also bei einer Bank Gewinne erzielt und bei einer anderen Bank Verluste erleidet, kann diese Beträge nur über die Steuererklärung miteinander verrechnen. Entscheidend ist dabei, dass die Verluste korrekt in der Anlage KAP eingetragen werden. Werden Aktienverluste in der Steuererklärung vergessen, können sie unter Umständen dauerhaft steuerlich verloren gehen.
Heimkosten der Eltern steuerlich absetzen
Wenn Eltern in einem Pflege- oder Altenheim leben, reichen ihre eigenen Einkünfte oft nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken. In vielen Fällen müssen deshalb die Kinder finanziell einspringen. Die entscheidende Frage lautet dann: Lassen sich Heimkosten der Eltern steuerlich absetzen?
Tatsächlich ist ein steuerlicher Abzug möglich. Welche Regelung greift, hängt jedoch stark vom Grund der Heimunterbringung ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob der Aufenthalt aus gesundheitlichen Gründen erfolgt oder ausschließlich altersbedingt ist.
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Behinderten-Pauschbetrag: GdB wird ab 2026 digital übermittelt
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital. Für Steuerpflichtige bedeutet das weniger Papier – aber auch neue Voraussetzungen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Steuerfreier Zuschuss für Betreuungskosten
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten. Ziel dieser Regelung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Gerade wenn unerwartet ein zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht – etwa bei Krankheit eines Kindes oder wegen außergewöhnlicher Arbeitszeiten – kann der Arbeitgeber unterstützend eingreifen, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohnsteuer anfällt.
Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit nach wie vor entscheidend
Kinderbetreuungskosten können steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ist der Vorteil größer: 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, sind abziehbar. Bis einschließlich 2024 waren zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, abzugsfähig.
Eine zentrale Voraussetzung bleibt jedoch unverändert: Für den Abzug der Kinderbetreuungskosten muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Das ist in der Praxis besonders wichtig, wenn Eltern getrennt leben oder das Kind im Wechselmodell betreut wird.
Aktivrente: FAQ des Finanzministeriums im Überblick
Die Aktivrente soll älteren Menschen einen steuerlichen Anreiz geben, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten. Seit 2026 gilt dafür eine Steuerbefreiung: Ein Teil des Arbeitslohns bleibt steuerfrei. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht, der wichtige Praxisfragen klärt. Für Arbeitnehmer im Rentenalter kann die Aktivrente damit eine interessante Möglichkeit sein, zusätzliches Einkommen steuerlich begünstigt zu erhalten.










