Feldhilfe:
(2014)
Religion
Geben Sie hier an welcher Religionsgemeinschaft Sie im Jahr 2014 angehört haben. Haben Sie die Religionsgemeinschaft gewechselt, wählen Sie bitte die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Dezember 2014 angehört haben.
Wenn Sie das ganze Jahr über keiner Religionsgemeinschaft angehörten oder wenn Sie im Steuerjahr 2014 im Ausland lebten und daher nicht kirchensteuerpflichtig waren, wählen Sie bitte "keine Religion / nicht kirchensteuerpflichtig" aus.
Ist Ihre Glaubensgemeinschaft nicht in der Liste, wählen Sie "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" aus und geben zusätzlich die Bezeichnung der Religionsgemeinschaft in dem dann erscheinenden Feld an. Steuererklaerung-Polizei.de berechnet in diesem Fall die Krichensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.