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Was sind Einkommensersatzleistungen?
Die Empfänger von Sozialleistungen müssen nicht immer Arbeitnehmer sein. Auch an Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte werden so genannte Einkommensersatzleistungen ausbezahlt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Diese Einkommensersatzleistungen sind ebenso wie Lohnersatzleistungen steuerfrei, haben aber dennnoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Denn die Einkommensersatzleistungen werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen und haben damit eine gewichtigen Einfluss auf die Berechnung des persönlichen Steuersatzes.
Die Entgeltersatzleistungen erhalten Sie als Nicht-Arbeitnehmer, zum Beispiel als Freiberufler oder Gewerbetreibender:
- Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
- Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeldzahlungen)
- Leistungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Wichtig: Lohnersatzleistungen, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, geben Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de bitte im Bereich "Einkünfte als Arbeitnehmer - Anlage N -" an.
(2014): Was sind Einkommensersatzleistungen?