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Feldhilfe: (2014) Nachnamen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Nachnamen

Geben Sie hier Ihren Nachnamen ein.

Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung (=Zusammenveranlagung) abgeben, müssen als "Steuerpflichtigen" für das Finanzamt den Ehemann angeben.

Ist der Ehemann im Jahr 2014 verstorben, geben Sie trotzdem den Nachnamen des Ehemanns als "Steuerpflichtigen" an.

Eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Steuererklärung müssen als "Steuerpflichtigen / Lebenspartner A" angeben:

  • Den Partner, der nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens zuerst kommt.
  • Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge des Vornamens.
  • Ist auch der identisch, der ältere der Partner.