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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Behinderung / Hinterbliebenenbezüge



Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?

Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisen erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein. Diese müssen nach dem Bundesversorgungsgesetz geleistet werden oder nach einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.

(2014): Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?



Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein behindertes Kind?

Für ein behindertes Kind erhalten Sie zeitlich unbegrenzt Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Das Kind wird steuerlich berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das heißt, es kann seinen Lebensunterhalt und seinen Mehrbedarf wegen der Behinderung nicht von seinem eigenen Einkommen oder anderen Einkünften und Bezügen zu bestreiten.

Dies können Sie in der Regel mit dem Behindertenausweis belegen, in den das Merkmal „H“ eingetragen ist und wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dass das Kind nicht erwerbstätig ist, darf nicht auf eine schlechte Arbeitsmarktlage zurückführen sein, sondern muss durch die Behinderung begründet sein.

Um die steuerliche Berücksichtigung ohne Altersbegrenzung des Kindes in Anspruch nehmen zu können, muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

(2014): Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein behindertes Kind?



Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?

Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Sie können für Ihr behindertes Kind auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus unbefristet Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nutzen, wenn die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Gleichzeitig haben Sie damit auch bei behinderten Kindern Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen, die an das Kindergeld gekoppelt sind, z.B. Kinderzulage zur Eigenheimzulage oder zur Altersvorsorgezulage.

Behindertenpauschbetrag
Je nach Grad der der Behinderung steht jedem Behinderten ein Behindertenpauschbetrag zu, mit dem alle laufenden, typischen und mit der Behinderung unmittelbar zusammenhängenden Mehraufwendungen abgegolten werden. Dieser Betrag beträgt zwischen 310 und 1.420 Euro.

Tipp: Eltern können sich den Pauschbetrag des Kindes übertragen lassen, wenn ihr Kind kein zu versteuerndes Einkommen hat.
Pflegepauschbetrag
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" hat oder in die Pflegestufe III eingestuft ist. Der Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro steht den pflegenden Eltern direkt zu.

Tipp: Der Pflegepauschbetrag ist ein jährlicher Pauschbetrag. Sie erhalten ihn auch in ungekürzter Höhe, wenn Sie Ihr behindertes Kind nicht das komplette Jahr über gepflegt haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Kind unter der Woche in einem Heim untergebracht ist.

Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die sich aus der Behinderung Ihres Kindes ergeben, z.B. die Unterbringung in einem Heim oder die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können Sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzen.

Tipp: Dies lohnt sich, wenn die Kosten weit höher sind als der Behinderten - und Pflegepauschbetrag, denn bei der Absetzung der Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Sie auf den Pauschbetrag verzichten.
Kinderbetreuungskosten

Eltern können bis zu zwei Drittel Ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt auch für nicht-behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Für behinderte Kindern können Sie auch darüber hinaus Betreuungskosten geltend machen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Tipp: Lehnt die Familienkasse Ihren Antrag ab, gehen Sie aber davon aus, dass Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Einspruch einlegen. Die Entscheidung der Familienkasse wird dann noch einmal geprüft.

(2014): Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?



Wann liegt Blindheit vor?

Blinde Personen erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro pro Jahr. Blindheit liegt vor, wenn man auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent Sehkraft besitzt.

Gehörlose erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag nicht.

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis in dem das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

(2014): Wann liegt Blindheit vor?



Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?

Der Behindertenpauschbetrag steht eigentlich dem Kind zu. Er kann jedoch auf Sie als Elternteil übertragen werden, falls Ihr Kind vom Pauschbetrag keinen Gebrauch macht, weil es zum Beispiel keine eigenen Einkünfte hat. Die Übertragung des Pauschbetrages erfolgt in der „Anlage Kind“.

Sind Sie nicht verheiratet, geschieden bzw. getrennt lebend, wird der Behindertenpauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Diese 50:50 Regelung kann auf Antrag beider Elternteile jedoch auch geändert werden.

Sind Sie jedoch verheiratet und wollen sich steuerlich getrennt veranlagen lassen, wird der Pauschbetrag zwingend jedem Elternteil zur Hälfte gewährt. Eine Änderung ist hier nicht möglich.

(2014): Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?



Wie und wann werden behinderte Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt?

Ein behindertes Kind wird bei den Eltern steuerlich berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Entscheidend ist zudem, dass die Behinderung schon vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten ist. Dann kann es ohne Altersbegrenzung steuerlich berücksichtigt werden. Die steuerliche Berücksichtigung gilt für folgende Punkte:


Behindertenpauschbetrag
Je nach Grad der der Behinderung steht jedem Behinderten ein Behindertenpauschbetrag zu, mit dem alle laufenden, typischen und mit der Behinderung unmittelbar zusammenhängenden Mehraufwendungen abgegolten werden. Dieser Betrag (zwischen 310 und 1.420 Euro) steht also auch Kindern zu. Eltern können den Pauschbetrag des Kindes auf sich übertragen lassen.

Pflegepauschbetrag
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" hat oder in die Pflegestufe III eingestuft ist. Der Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro steht den pflegenden Eltern direkt zu.

Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die sich aus der Behinderung Ihres Kindes ergeben, z.B. die Unterbringung in einem Heim oder die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen.

Tipp: Dies lohnt sich erst, wenn die Kosten weit höher sind als der Behinderten - und Pflegepauschbetrag, denn bei der Absetzung der Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Sie auf den Pauschbetrag verzichten.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Sie können für Ihr behindertes Kind auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nutzen, wenn die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Gleichzeitig haben Sie damit auch bei behinderten Kindern Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen, die an das Kindergeld gekoppelt sind, z.B. Kinderzulage zur Eigenheimzulage oder zur Altersvorsorgezulage.

Kinderbetreuungskosten
Eltern können bis zu zwei Drittel Ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt auch für nicht-behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Für behinderte Kinder können Sie auch darüber hinaus Betreuungskosten geltend machen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

(2014): Wie und wann werden behinderte Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt?



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Darüber hinausgehende sogenannte atypische Aufwendungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro, wenn ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.

(2014): Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag für Behinderte abgegolten?

Viele Aufwendungen, die behinderten Menschen typischerweise entstehen, sind mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Dazu zählen Kosten, die anfallen, um gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag zu bewältigen. Außerdem zählen dazu Aufwendungen für die Pflege, wobei es irrelevant ist, ob diese zu Hause oder in einem Heim erfolgt oder welche Pflegestufe vorliegt.

Abgegolten sind auch die Kosten für Medikamente, Heilmittel und Hilfsleistungen sowie die Eigenbeteiligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch die Aufwendungen für eine Heimdialyse fallen hierunter.

Tipp: Ist die Summe Ihrer Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, sollten Sie auf diesen verzichten und stattdessen Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei müssen sie aber beachten, dass außergewöhnliche Belastungen nur anerkannt werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.

(2014): Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag für Behinderte abgegolten?



Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten oder Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist indes nicht möglich.

Tipp: Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre, für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden.

(2014): Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?



Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?

Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch das Versorgungsamt. Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Rente oder andere Bezüge erhalten, reichen in der Regel auch der Rentenausweis oder ähnliche Bescheide als Nachweise aus.

Für die Gewährung des erhöhten Pauschbetrages für Hilflose bzw. Blinde, muss im Schwerbehindertenausweis der Vermerk „H“ bzw. “Bl“ eingetragen sein. Bei hilflosen Personen ist auch der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung als Pflegebedürftiger der Pflegestufe III ausreichend.

(2014): Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?



Was sind atypische Belastungen (besondere Aufwendungen), die ich in der Steuer angeben kann?

Es gibt Kosten, die aufgrund der Behinderung anfallen, aber nicht regelmäßig auftreten. Diese atypischen Belastungen sind nicht mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten und müssen demnach als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Beispiele solcher Aufwendungen sind etwa Umbaumaßnahmen, die in der Wohnung oder in einem Fahrzeug aufgrund der Behinderung entstehen, außerdem Aufwendungen für eine Reisebegleitung im Urlaub, Kosten eines Umzugs, Kosten hauswirtschaftlicher Dienstleistungen sowie Krankheits-, Heilbehandlungs- oder Kurkosten.

Alle Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden, kürzt das Finanzamt um die Höhe der zumutbaren Belastung. Dieser Betrag richtet sich nach dem Familienstand und der Höhe der Einkünfte.

(2014): Was sind atypische Belastungen (besondere Aufwendungen), die ich in der Steuer angeben kann?



Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die durch die Beeinträchtigung nötig werden.

Laut Paragraph 33 b Abs. 3 EStG werden folgende Pauschbeträge gewährt:

Grad der Behinderung                    Pauschbetrag

von 25 und 30                                   310 Euro

von 35 und 40                                   430 Euro

von 45 und 50                                   570 Euro

von 55 und 60                                   720 Euro

von 65 und 70                                   890 Euro

von 75 und 80                                   1.060 Euro

von 85 und 90                                   1.230 Euro

von 95 und 100                                 1.420 Euro

Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

Bei einem Behinderungsgrad unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Die behinderungsbedingten Aufwendungen müssen in diesem Fall als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Der Pauschbetrag gilt immer als Jahresbeitrag, auch wenn die Behinderung erst während des Jahres aufgetreten oder weggefallen ist. Ändert sich in einem Jahr der Grad der Behinderung, steht der höhere Pauschbetrag zur Verfügung. Bei mehreren Behinderungen wird nur ein Pauschbetrag gewährt, der alle Behinderungen deckelt.

(2014): Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?



Wann gilt eine Person als hilflos?

Hilflose Personen erhalten einen erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro. Laut Einkommensteuergesetz gilt eine Person dann als hilflos, „wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf“. (33 b Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 EStG). Diese Hilfe kann zum Beispiel beim An- und Ausziehen, beim Essen und bei der Körperpflege erfolgen.

Den Pauschbetrag gibt es nicht bei vorübergehender Hilflosigkeit, sondern nur, wenn der Zustand für länger als sechs Monate andauert.

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „H“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

(2014): Wann gilt eine Person als hilflos?

Feldhilfen

blind / ständig hilflos.

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihr Kind in seinem Behindertenausweis das Merkzeichen "H" für "hilflos" oder "Bl" für "blind" stehen hat.

Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vor, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Schwerbehindertenausweis oder
  • Bescheid des Versorgungsamtes oder
  • Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe III

Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag für Ihr Kind durch Steuererklaerung-Polizei.de ermittelt.

geh- und stehbehindert.

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihr Kind in seinem Behindertenausweis das Merkzeichen "G" für "gehbehindert" oder "aG" für "außergewöhnlich gehbehindert" stehen hat.

Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt bitte Ihren Schwerbehindertenausweis vor, falls dieser nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurde.

Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag für Ihr Kind durch Steuererklaerung-Polizei.de ermittelt.

Ausweis gültig von

Geben Sie hier bitte an, ab wann der Behindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes für Ihr Kind gültig sind.

Ausweis ist unbefristet gültig.

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn der Behindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes für Ihr Kind  unbefristet gültig sind.

Ausweis gültig bis

Geben Sie hier bitte an, bis wann der Behindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes für Ihr Kind gültig sind.

Ist Ihre Bescheinigung unbefristet gültig, dann lassen Sie dieses Feld bitte frei.

ist hinterblieben.

Setzen Sie hier ein Häkchen, um den Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Ihr Kind zu beantragen.

Ein Hinterbliebenen-Pauschbetrag steht Ihrem Kind zu, wenn laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden.

Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträger