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Von einer Sonderregelung profitieren Eltern arbeitsloser Kinder im Alter von 18 bis 20 Jahren (also bis zum 21. Geburtstag). Sie haben Anspruch auf Kindergeld / -freibetrag, wenn Ihr Kind bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist.

Auch Kinder, die nur einen Mini-Job ausüben oder bei einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr als 450 € kassieren, gelten als arbeitslos.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitslosigkeit



Wie sichere ich den Kindergeldanspruch, wenn mein Kind keinen Arbeitsplatz findet?

Wenn Ihr Kind arbeitslos ist, können Sie bis zum 21. Geburtstag weiterhin Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge erhalten.

Ein Minijob bis zu 450 Euro gefährdet Ihren Kindergeldanspruch nicht. Allerdings muss das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein. Bisher war es erforderlich, dass das Kind seine Meldung als Arbeitsuchender bei der Arbeitsagentur alle drei Monate erneuert. Eine Meldung des Arbeitsuchenden wirkte nur 3 Monate lang fort. Endet die Arbeitsvermittlungspflicht, ist ein Kind auch nicht mehr arbeitsuchend gemeldet, mit der Folge, dass ab dem Folgemonat der Kindergeldanspruch entfällt. Doch zum 1.1.2009 wurde die maßgebliche Vorschrift geändert, und seitdem ist die Dreimonatsfrist ohne Bedeutung. Nun entfällt die Vermittlungspflicht der Arbeitsagentur nicht mehr automatisch nach Ablauf von drei Monaten, sondern besteht unbefristet fort. Eine Erneuerung der Arbeitslosmeldung alle drei Monate ist daher nicht mehr erforderlich (BFH-Urteile vom 10.4.2014, III R 37/12 und III R 19/12).

Tipp: Solange Ihr Kind nicht mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, kann es weiter als arbeitsuchend gemeldet bleiben. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist unschädlich für Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind in dieser Beschäftigung unter der Einkommensgrenze von 450 Euro brutto pro Monat bleibt.

(2014): Wie sichere ich den Kindergeldanspruch, wenn mein Kind keinen Arbeitsplatz findet?



Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?

Ja. Sie können auch weiterhin Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge erhalten, wenn Ihr Kind arbeitslos ist. Die Zahlung endet in dem Monat vor dem 21. Geburtstag des Kindes. Hat Ihr Kind noch den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst absolviert, bevor es sich arbeitslos gemeldet hat, wird Ihr Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit um die Zeit dieses Dienstes auch über den 21. Geburtstag hinaus verlängert.

Ihr Kind darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ein Minijob bis zu 450 Euro gefährdet Ihren Kindergeldanspruch aber nicht. Allerdings muss das Kind bei der Agentur für Arbeit, einer ARGE oder einem staatlichen Arbeitsvermittler in einem EU- oder EWR-Land oder der Schweiz arbeitssuchend gemeldet sein.

Tipp: Solange Ihr Kind nicht mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, kann es weiter als arbeitssuchend gemeldet bleiben. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist unschädlich für Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind in dieser Beschäftigung unter der Einkommensgrenze von 450 Euro brutto pro Monat bleibt.

(2014): Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?



Wie wirken sich Ausbildungslücken auf meinen Anspruch auf Kindergeld aus?

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dürfen bis zu vier Monate liegen. So lange besteht Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind noch unter 25 Jahre alt ist. Hat es innerhalb dieser Frist keine Ausbildung begonnen, müssen Sie nachweisen, dass es sich um einen Platz bemüht hat, etwa durch entsprechende Bewerbungsschreiben oder Absagen und gegebenenfalls die Meldung beim Jobcenter. In diesem Fall können Kindergeld und Freibeträge auch länger gewährt werden.

Dauert die Übergangszeit allerdings länger als vier Monate, etwa weil Ihr Kind nach dem Abitur erstmal ein halbes Jahr um die Welt reist, verlieren Sie Ihre Ansprüche schon von Anfang an. Die Ausbildungslücke darf höchstens vier volle Kalendermonate betragen, muss also spätestens im Monat nach dem vierten Monat beendet sein.

Typische Ausbildungslücken ist etwa die Übergangszeit zwischen Abitur und Studium oder die Zeit vor oder nach einem Freiwilligendienst oder dem freiwilligen Wehrdienst.

Beispiel: Ihre Tochter macht das Abitur und beendet die Schule am 15. Mai. Mit einer Ausbildung oder einem Studium sollte sie spätestens im Oktober beginnen, damit Sie als Eltern auch in der Übergangsphase weiterhin Kindergeld oder steuerliche Freibeträge erhalten.

Tipp: Hat Ihr Kind die Zusage für eine Ausbildung, kann das Kindergeld auch länger als vier Monate weiterfließen. Das gilt aber nicht für Freiwilligendienste, wie der Bundesfinanzhof klargestellt hat. Beginnt Ihr Kind beispielsweise sechs Monate nach dem Schulabschluss den freiwilligen Wehrdienst, wird das Kindergeld sofort gestrichen. Dem können Sie entgehen, wenn sich das Kind für die Übergangszeit arbeitslos meldet. Das funktioniert zumindest bis zum 21. Geburtstag.

(2014): Wie wirken sich Ausbildungslücken auf meinen Anspruch auf Kindergeld aus?

Feldhilfen

Arbeitslos gemeldet

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem Ihr Kind im Jahr 2014 arbeitslos war.

Für jeden Monat in der der Grund vorgelegen hat, können Sie einen Kinder- und Erziehungsfreibetrag erhalten, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind.