Programmumfang nach § 87c AO
Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.
Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:
- Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
- Anlage N-GRE – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
- Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
- Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
Eine detaillierte Beschreibung des Funktionsumfangs finden Sie – abhängig vom jeweiligen Steuerjahr – im Steuer-Handbuch von Steuererklaerung-Polizei.de.
Programmumfang nach § 87c AO