Feldhilfe:
(2014)
geh- und stehbehindert.
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihr Kind in seinem Behindertenausweis das Merkzeichen "G" für "gehbehindert" oder "aG" für "außergewöhnlich gehbehindert" stehen hat.
Zum Nachweis legen Sie dem Finanzamt bitte Ihren Schwerbehindertenausweis vor, falls dieser nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurde.
Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag für Ihr Kind durch Steuererklaerung-Polizei.de ermittelt.