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Feldhilfe: (2014) Steuerermäßigung wegen Erbschaftssteuer (Besteuerung nach § 35 b EStG)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte bezogen haben, die in 2014 oder den vier vorangegangenen Jahren der Erbschaftsteuer unterlegen haben.

Die Erbschaftsteuer entsteht im Zeitpunkt des Todes. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung und/oder der Entrichtung der Erbschaftsteuer kommt es nicht an.