(2014)
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 06.06.2013 entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Bitte wählen Sie als Familienstand "verheiratet", wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Steuererklaerung-Polizei.de empfiehtl den Partner/in mit dem geringeren Einkommen in die Spalten für die "Ehefrau" einzutragen.
Bitte weisen Sie das Finanzamt in einem Begleitschreiben darauf hin, dass Sie in einer eingetragene Lebenspartnerschaft leben.
Rechner
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