(2014)
Kann ich Fahrtkosten im Rahmen einer Fortbildung absetzen?
Wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, dann können Sie die Fahrtkosten dafür auch steuerlich geltend machen. Hier gilt, dass die Fahrtkosten voll absetzbar sind. Anders als bei der Pendlerpauschale können Sie hier 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) zu erfassen, legen sie auf der Seite "Fortbildungskosten" einfach einen Punkt "Fahrtkosten: X km an Y Tagen" an. Als Betrag geben Sie dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an; z.B. Fahrtkosten: 70 km an 5 Tagen >>> 70 km x 0,30 Euro/km x 5 Tage = 105,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten
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