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(2014) Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.

Seit 2003 gilt die Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro.

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