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(2014) Welche Kosten erkennt das Finanzamt normalerweise nicht an?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?

Die folgenden Bestattungskosten werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt:

  • Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus)
  • Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung
  • Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung

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