(2014) Welche Kosten erkennt das Finanzamt normalerweise nicht an? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an? Die folgenden Bestattungskosten werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt: Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus) Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung Bewertungen des Textes: Welche Kosten erkennt das Finanzamt normalerweise nicht an? 5.00 von 5 Anzahl an Bewertungen: 6