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(2014) Wer fällt unter die Grenzgängerregelung (AUT)?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wer fällt unter die Grenzgängerregelung (AUT)?

Zwei Voraussetzungen müssen für die Grenzgängerregelung mit Österreich erfüllt sein:

  • der Wohn- und Arbeitsort müssen in der Grenzzone liegen, d.h. in einem Gebiet von 30 km beiderseits der gemeinsamen Grenze.
  • Sie müssen im Grundsatz jeden Tag an Ihren Wohnort zurückkehren.

Wenn Sie pro Jahr an höchstens 45 Arbeitstagen nicht an Ihren Wohnort zurückkehren oder außerhalb der Grenzzone für Ihren Arbeitgeber tätig werden ist dies kein Problem (sog. Nichtrückkehrtage).

Als Tätigkeiten außerhalb der Grenzzone gelten auch Tätigkeiten in einem Drittstaat.

 

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.