(2014)
Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?
Wer in Deutschland wohnt und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss hier auch seinen Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland in der Steuererklärung angeben. Auch steuerfreier Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit ist zu erklären, weil dieser meistens im Progressionsvorbehalt erfasst wird - und zwar in der "Anlage N". Dazu sind seit 2011 ergänzende Angaben in der neuen "Anlage N-AUS" zu machen. Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte "Anlage N-AUS" auszufüllen.
Wichtig: Wenn Sie Einkünfte im Rahmen einer Auslandstätigkeit hatten, dann lassen Sie sich wenn möglich eine Bescheinigung für die Auslandstätigkeit von Ihrem Arbeitgeber aushändigen, um die Anlage N-AUS korrekt ausfüllen zu können.
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