Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


(2014) Muss ich eine EÜR abgeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Muss ich eine Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) abgeben?

Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR" wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung standardisiert. Zur Abgabe dieser Anlage sind Sie verpflichtet, wenn die Betriebseinnahmen höher als 17.500 Euro sind und der Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt wird.

In der EÜR müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben machen. Davon ausgenommen sind Kleinstunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich. Sie können Ihren Gewinn wie bisher formlos ermitteln (zum Beispiel aus einer Excel-Tabelle) und einreichen.

Wichtiger Hinweis: Die Anlage EÜR wird aktuell nicht durch Steuererklaerung-Polizei.de unterstützt.

Tipp: Prüfen Sie alle Daten Ihrer EÜR aufPlausibilität und vergleichen Sie diese wenn möglich mit den Daten anderer Unternehmer. Weichen Ihre Angaben weit von den üblichen ab, könnte das Finanzamt sich zu einer Einzelprüfung veranlasst sehen.

Bewertungen des Textes: Muss ich eine EÜR abgeben?

         

4.09 von 5
Anzahl an Bewertungen: 33