(2014)
Was ist eine Einnahmen-Überschussrechnung?
Mit der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG können Sie einfach den Gewinn Ihres Betriebes ermitteln. Dafür werden die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip erfasst und gegenübergestellt. Bei dieser einfachen Form der Buchführung werden zum Beispiel Rückstellungen nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Einnahmen-Überschussrechnung keine Führung von Bestandskonten und keine Inventur voraussetzt.
Sollten Sie Ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, ist der Überschuss Ihrer Einnahmen über Ihre Betriebsausgaben der Gewinn, der in der Steuererklärung zur Besteuerung angegeben wird.
Wichtiger Hinweis: Die Anlage EÜR wird aktuell nicht durch Steuererklaerung-Polizei.de unterstützt.
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