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(2014) Wann kann ich Unfallkosten absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann kann ich Unfallkosten absetzen?

Sie können die Kosten eines Unfalls dann als Werbungskosten absetzen, wenn der Schaden auf einer beruflich bedingten Fahrt entstanden ist. Als beruflich bedingte Fahrten gelten zum Beispiel:

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Dienstreisen bzw. Auswärtstätigkeit
  • Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
  • Fahrten bei einem beruflich veranlassten Umzug
  • Fahrten während einer beruflichen Fortbildung

Nicht relevant bei der Absetzbarkeit von Unfallschäden ist die Schuldfrage. Das gilt auch, wenn Sie infolge des Unfalls eine Geldbuße oder Geldstrafe zahlen müssen. Allerdings muss dabei das Fehlverhalten im Rahmen der beruflichen Zielvorstellung liegen, Alkohol darf nicht im Spiel sein.

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