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(2014) Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?

Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch. Wollen Sie eine Pauschale je Bewerbung ansetzen, kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an.

Bei höheren Bewerbungskosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, da dann die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten ist.

Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie dies schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei

  • für jede Bewerbung mit Bewerbungsmappe 9,00 Euro und
  • für jede Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro

für angemessen (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03).

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