(2014)
Was sind Spenden an politische Parteien?
Als Spenden an Parteien zählen alle über die Mitgliedsbeiträge hinausgehenden Zahlungen an die Partei. Damit sind z.B. auch Aufnahmegebühren als Spenden zu werten. Die Spenden müssen mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Spenden an politische Parteien werden zu 50 Prozent von der Steuer abgezogen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 825 Euro bei Ledigen bzw. 1.650 Euro bei Verheirateten. Ist der Spendenbetrag höher, kann der Restbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 1.650 Euro bei Ledigen und 3.300 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Somit sind Zuwendungen an politische Parteien bis zur Höhe von insgesamt 3.300 Euro / 6.600 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt. Für Zuwendungen an Wählervereinigungen gilt der Sonderausgabenabzug allerdings nicht. Damit die Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich begünstigt sind, muss die Partei als politische Partei im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzusehen sein.