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(2014) Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetrragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetragen?

Die Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten erfassen Sie bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Bereich "Weitere Einnahmen > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen".

Bei einer ehrenamtlichen nebenberuflichen Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG jährlich 720 Euro Ihrer Einnahmen steuerfrei, wenn Sie keine höheren Ausgaben nachweisen.