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(2014) Wann liegt eine verbilligte Wohnungsüberlassung vor?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann liegt eine verbilligte Wohnungsüberlassung vor?

Wenn Sie Einkünfte aus Wohnungen haben, die Sie an Angehörige vermietete haben, werden diese einkommensteuerrechtlich besonders geprüft. Dabei achtet das Finanzamt insbesondere darauf, ob die Wohnung zu einem verbilligten Mietpreis überlassen wurde.

Betragen die Mieteinnahmen mindestens 66% der ortsüblichen Miete (inkl. Umlagen) ist die Überlassung voll entgeltlich und die Werbungskosten werden vom Finanzamt i.d.R. voll anerkannt.

Liegt die tatsächliche Miete dagegen unter 66% der ortsüblichen Miete, liegt eine verbilligte oder teilentgeltliche Überlassung vor. In diesem Fall werden die Werbungkosten vom Finanzamt nur anteilig anerkannt, d.h. im Verhältnis zwischen der tatsächlichen Miete und der ortsüblichen Miete.

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