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(2014) Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Bei beruflichen Umzügen im Jahre 2014 können Sie folgende Umzugskostenpauschale als Werbungskosten absetzen:

1. Bei Umzügen vom 1.1. bis 28.2.2014:
- Verheirate: 1.390 Euro
- Ledige: 695 Euro
- Erhöhungsbetrag für weitere Personen: 306 Euro

2. Bei Umzügen vom 1.3. bis 31.12.2014:
- Verheirate: 1.429 Euro
- Ledige: 715 Euro
- Erhöhungsbetrag für weitere Personen: 315 Euro

In der Pauschale sind zum Beispiel die Kosten für folgende Posten enthalten:

  • Wohnungsanzeigen
  • Kosten für die Umschreibung des Personalausweises
  • Neue Autokennzeichen
  • Anschlusskosten elektrischer Geräte
  • Ein- und Ausbaukosten von Haushaltsgeräten
  • Schulbücher wegen Schulwechsel

Die Umzugskostenpauschale wird vom Finanzamt grundsätzlich ohne weitere Prüfung anerkannt. Werden stattdessen die tatsächlichen Umzugskosten geltend gemacht, erfolgt in der Regel eine Überprüfung der Kosten, so dass diese einzeln nachgewiesen werden müssen.

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