(2014)
Wann müssen alle Personen angegeben werden?
Das Finanzamt unterstellt, dass alle Unterhaltsleistungen gleichmäßig auf alle im Haushalt lebenden Personen verteilt werden.
Die von Ihnen gezahlten Unterhaltsleistungen werden daher zu gleichen Teilen auf alle im Haushalt lebenden unterstützten Personen aufgeteilt, auch wenn diese nicht unterhaltsberechtigt sind.
Beispiel:
Ihr Vater lebt zusammen mit Ihrer Schwester in einem Haushalt. Sie zahlen Ihrem Vater 6.000 Euro und Ihrer Schwester nichts.
Ihre Aufwendungen werden auf beide Personen gleichmäßig verteilt, d.h. da Ihre Schwester nicht unterhaltsberechtigt ist, können Sie nur die auf Ihren Vater entfallenden 3.000 Euro steuerlich geltend machen.