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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Ausgleichsleistungen

 

Die Zustimmung des Empfängers wird benötigt: Anlage U

Die Zustimmung muss durch die Vorlage der "Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten" beim Finanzamt nachgewiesen werden. Sie gilt dann unbefristet bis auf Widerruf.

Fügen Sie Ihrer Steuererklärung daher bitte die Anlage U bei, wenn diese dem Finanzamt noch nicht vorliegt!

Sind Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs absetzbar?

Bei einer Scheidung erfolgt normalerweise ein Versorgungsausgleich, um die Rentenanrechte, die während der Ehe erworben wurden, gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Seit der Strukturreform im Jahr 2009 werden diese Anrechte hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich zugunsten des Ehepartners, der weniger eigene Altersversorgung aufbauen konnte, wird durchgeführt.

Die Ehepartner können jedoch den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen, was sowohl den gesetzlichen Versorgungsausgleich als auch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche umfassen kann. Die ausgleichsberechtigte Person kann eine Abfindung verlangen, die an den Versorgungsträger oder direkt an sie gezahlt wird.

Das Bundesfinanzministerium hat zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs Stellung genommen. Bei der Vermeidung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs gelten folgende Regelungen:

  • Die ausgleichspflichtige Person kann auf Antrag Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben abziehen, wenn die ausgleichsberechtigte Person zustimmt (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG).
  • Die ausgleichsberechtigte Person muss die erhaltenen Zahlungen entsprechend dem Sonderausgabenabzug des Leistenden versteuern.

Der Sonderausgabenabzug ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und erfordert die Zustimmung beider Parteien. Es muss die Steuer-Identifikationsnummer der ausgleichsberechtigten Person in der Anlage U zur Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs. Es gibt auch schuldrechtliche Ausgleichszahlungen und schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, die unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben können.

Sind Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs absetzbar?

Feldhilfen

Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer Ihres geschiedenen Ehe-/Lebenspartners ein, an den Sie Unterhalt bezahlen. Die Identifikationsnummer besteht immer aus 11 Ziffern.

Ihr geschiedener Ehe-/Lebenspartner muss Ihnen die Identifikationsnummer ("IdNr.") mitteilen. Er findet diese auch in seinem Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung.

Sollte die Steuer-ID nicht vorliegen, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden. Die Steuer-ID wird dann per Brief mitgeteilt.

Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen  und/oder Ausgleichsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Fügen Sie bitte die Anlage U bei.

Beschreibung

Geben Sie hier den Grund für die gezahlten Ausgleichsleistungen an.

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung beim Empfänger.

Anders als früher wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.

Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie dazu die Anlage U bei.

Betrag

Geben Sie hier die Höhe der gezahlten Ausgleichsleistungen an.

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung als "sonstige Einkünfte" beim Empfänger.

Anders als früher wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.

Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie dazu die Anlage U bei.

Leistungsempfänger, Geburtsdatum

In dieses Feld tragen Sie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Leistungsempfängers ein.

Der Leistungsempfänger ist die Person, an die Sie Unterhaltsleistungen gezahlt haben, also Ihr geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehepartner.

Wohnt der Empfänger in Deutschland?
Wohnt der Empfänger in Deutschland?
Wohnt der Empfänger in Deutschland?
Wohnt der Empfänger in Deutschland?
Wohnt der geschiedene Ehegatte in Deutschland?

Falls der Empfänger der Zahlungen in Deutschland lebt, wählen Sie "ja" aus.

Diese Angabe ist erforderlich, damit das Finanzamt den Sonderausgabenabzug anerkennen kann.

Liegt der Wohnsitz in Deutschland, muss zusätzlich die Identifikationsnummer des Empfängers angegeben werden

Summe der geleisteten Ausgleichsleistungen

Dieses Ausgabefeld zeigt die Gesamtsumme aller Ausgleichsleistungen, die im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Die Summe setzt sich aus allen im Steuerjahr geleisteten Zahlungen zusammen, die unter die Kategorie der Ausgleichszahlungen fallen, beispielsweise Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung.