Welche Kosten für Schwangerschaft und Geburt kann ich angeben?
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Ausgaben wie bei Krankheitskosten, von denen das Finanzamt jedoch eine zumutbare Eigenbelastung abzieht. Außerdem müssen erstattete Beträge durch Krankenkassen oder Versicherungen vorher abgezogen werden.
Anerkannte Kosten:
- Hebamme, Arzt, Medikamente: Kosten für Hebammen, ärztliche Behandlungen oder verschriebene Medikamente sind absetzbar.
- Fahrtkosten: Fahrten zum Arzt, Krankenhaus oder Kinderarzt werden anerkannt. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zählen die tatsächlichen Kosten, bei Fahrten mit dem eigenen Pkw gilt eine Pauschale von 30 Cent je Kilometer.
- Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik: Diese Kursgebühren können abgesetzt werden, wenn eine ärztliche Notwendigkeit besteht.
- Künstliche Befruchtung: Diese Ausgaben sind absetzbar, außer nach einer freiwilligen Sterilisation.
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente: Auch Eisenpräparate und andere nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
Nicht anrechenbare Kosten:
Umstandskleidung, Erstausstattung fürs Kind, Möbel für das Kinderzimmer oder ein Umzug in eine größere Wohnung sind nicht absetzbar.
Besonderheiten bei Krankenhausfahrten:
Besuchsfahrten zu Mutter und Kind im Krankenhaus werden nur in besonderen Härtefällen anerkannt.
Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung:
Leistungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung müssen auf die Krankenhauskosten angerechnet werden, nicht jedoch Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung.
Haushaltshilfe nach der Geburt
Benötigen Sie nach der Geburt eine Haushaltshilfe, können Sie die Kosten unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" absetzen:
- Geringfügige Beschäftigung: 20 %, maximal 510 Euro.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Dienstleister: 20 %, maximal 4.000 Euro.
Sonderregelungen bei kurzfristiger Beschäftigung:
Wird eine Haushaltshilfe für höchstens drei Monate zu einem Monatslohn von bis zu 538 Euro eingestellt, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Auch hier können 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Vorteil: Es fallen keine Pauschalabgaben an die Minijobzentrale an.
Weitere Informationen zu haushaltsnahen Dienstleistungen finden Sie in unserem Steuer-Tool.
Welche Kosten für Schwangerschaft und Geburt kann ich angeben?
Wie muss ich die Ausgaben für Schwangerschaft und Entbindung belegen?
Sie müssen die Ausgaben für Medikamente, Heilmittel oder spezielle Kurse, z.B. den Geburtsvorbereitungskurs durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass Sie die Anwendungen als medizinisch notwendig nachweisen können. Hierzu brauchen Sie ein Attest des Amtsarztes. Wichtig ist, dass das Attest ausgestellt wurde, bevor die Kosten entstanden.
Tipp
Sobald Sie ein Attest von Ihrem Arzt haben, dass eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen. Die Ausgaben für Schwangerschaft und Entbindungen können Sie gemeinsam mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art absetzen, wenn Sie Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Erst am Jahresende ist klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Heilmittel und Behandlungen tatsächlich sind.
Dann können Sie anhand unserer Übersicht berechnen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben Ihre zumutbare Eigenbelastung ab. Nur der verbleibende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.
Wie muss ich die Ausgaben für Schwangerschaft und Entbindung belegen?