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Altersvorsorgeverträge

 

Haben Sie eine Nachzahlung für mehrere Jahre erhalten?

Wenn in den Rentenzahlungen für 2024 Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre enthaltenen sind, müssen die Nachzahlungen gesondert angegeben werden. Ist dies bei Ihnen der Fall, wählen Sie bitte "Ja" aus.

Dabei sind die Nachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2024 nicht mit einzutragen. Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.

Wichtig

Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind nicht steuerbegünstigt und daher hier nicht einzutragen.

Haben Sie eine Nachzahlung für mehrere Jahre erhalten?

Feldhilfen

Steuerpflichtige Leistungen aus ...

Wählen Sie die Art der steuerpflichtigen Leistung, die Sie angeben möchten:

1. Inländische Altersversorgung

Geben Sie hier die jährlichen Leistungen aus deutschen Altersvorsorgeverträgen an. Dazu zählen:

  • Geförderte Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester-Verträge)
  • Betriebliche Altersvorsorgeverträge, wie Betriebsrenten, Versorgungsbezüge oder Rentenzahlungen im Rahmen der deutschen Altersvorsorge

2. Ausländische Altersversorgung

Erfassen Sie hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die über einen ausländischen Arbeitgeber abgeschlossen wurde.

Hinweis: Diese Einkünfte können in Deutschland steuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht hängt jedoch vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Land des Arbeitgebers ab.

3. Auflösung eines Wohnförderkontos

Wählen Sie diese Option, wenn Sie ein Wohnförderkonto aufgelöst haben und der Auflösungsbetrag versteuert werden muss. In diesem Fall erhalten Sie eine Bescheinigung von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die Besteuerung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Einmalbesteuerung: Wenn Sie den gesamten Kontostand des Wohnförderkontos auf einmal versteuern möchten.
  • Aufgabe der Selbstnutzung: Wenn die geförderte Immobilie nicht mehr selbst genutzt wird und das Wohnförderkonto daher aufgelöst werden muss.
Bezeichnung

Geben Sie eine Bezeichnung für den Altersvorsorgevertrag oder die betriebliche Altersversorgung ein, um Ihre Verträge zu unterscheiden.

Diese Angabe dient nur Ihrer Übersicht und wird nicht an das Finanzamt übermittelt.

Beispiele:

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge (BAV) über den Arbeitgeber
  • MetallRente
  • VBL-Rente (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
  • Unterstützungskasse
  • Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK)
  • Zusatzversorgung öffentlicher Dienst (ZVK)
  • Caritas-Rente
  • Ärzteversorgung
  • Steuerfreie Altersvorsorgeaufwendungen durch den Arbeitgeber (z.B. Direktzusagen)
  • Landwirtschaftliche Alterskasse