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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen wird nur steuerlich gefördert, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Folgende Maßnahmen werden u. a. begünstigt:

  • die Bestandsaufnahme und gegebenenfalls die Analyse des Ist-Zustandes,
  • die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
  • die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem