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Feldhilfe: Erneuerung von Fenstern / Außentüren

Im Rahmen der Erneuerung von Fenstern und / oder Außentüren wird der erstmalige Einbau von Außentüren, Fenstern- und Fenstertüren, einschließlich außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen gefördert.

Dabei sind die Erneuerung und der Austausch begünstigt, sofern die Mindestanforderung aus energetischen Gesichtspunkten eingehalten werden. Die betrifft die folgenden Bereiche:

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung
  • Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren
  • Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung
  • Dachflächenfenster
  • Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz
  • Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz
  • Außentüren beheizter Räume