Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Wärmedämmung von Wänden

Bei der Wärmedämmung von Wänden werden der erstmalige Einbau oder die Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fallen u.a. die

  • Dämmung von Außenwänden,
  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk,
  • Dämmung von Außenwänden von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz,
  • Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen,
  • Dämmung von Wandflächen gegen unbeheizte Räume,
  • Dämmung von Wandflächen gegen Erdreich.