Feldhilfe:
Wärmedämmung von Wänden
Bei der Wärmedämmung von Wänden werden der erstmalige Einbau oder die Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fallen u.a. die
- Dämmung von Außenwänden,
- Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk,
- Dämmung von Außenwänden von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz,
- Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen,
- Dämmung von Wandflächen gegen unbeheizte Räume,
- Dämmung von Wandflächen gegen Erdreich.