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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Beginn der Maßnahme

Tragen Sie den Beginn der energetischen Maßnahme ein.

Als Beginn gilt bei:

  • genehmigungspflichtigen Maßnahmen: der Tag der Antragstellung.
  • genehmigungsfreien Maßnahmen mit einzureichenden Bauunterlagen: der Tag der Einreichung der Unterlagen.
  • Maßnahmen ohne Genehmigungspflicht: der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort.

Die Steuerermäßigung wird erst gewährt, wenn die Maßnahme abgeschlossen und die Rechnung vollständig bezahlt ist (BFH-Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23).