Feldhilfe:
Verpflegungsmehraufwand bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
Geben Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie aus beruflichen Gründen mindestens 8, aber weniger als 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren.
In diesem Fall steht Ihnen in Deutschland ein Verpflegungspauschbetrag von 14 Euro zu. Im Ausland gibt's je nach Land länderspezifische Pauschbeträge.
Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht war (Arbeitszeit, Stau oder andere Gründe), spielt dabei keine Rolle.
Besuchen Sie vor Beginn der Auswärtstätigkeit noch Ihre "erste Tätigkeitsstätte", dann beginnt die Abwesenheit erst mit dem Verlassen dieses Ortes.
Wichtig: Sie können Verpflegungspauschbeträge abrechnen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 (max. für 91 Tage für die einzelne Auswärtstätigkeit). Für Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, z.B. Wochenenden, Feiertage, Urlaub oder Krankheit, erhalten Sie keinen Verpflegungspauschbetrag.