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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit laut Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.