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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Einzelerfassung der Auswärtstätigkeiten

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen

  • Fahrtkosten,
  • Verpflegungspauschbeträge,
  • Übernachtungskosten,
  • Reisenebenkosten.

Auf den folgenden Seiten können Sie eine detaillierte Erfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten erfassen.