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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


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Die Pflege erfolgte ...

Geben Sie hier an, in wessen Haushalt die Pflege erfolgt. Wenn die Pflege im Haushalt der pflegebedürftigen Person stattfindet, tragen Sie zusätzlich deren Anschrift ein.

Wichtig:

  • Die Pflege muss in der Wohnung der pflegebedürftigen Person oder in Ihrer eigenen Wohnung in Deutschland unentgeltlich erfolgen.
  • Es muss sich um einen Angehörigen handeln, z. B. Ehegatten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verlobte oder Pflegekinder. Auch die Pflege von Lebensgefährten oder eingetragenen Partnern wird anerkannt. Gleiches gilt für enge persönliche Beziehungen, z. B. zu Freunden oder Nachbarn.

Der Pflegepauschbetrag für häusliche Pflege beträgt bei:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro,
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
  • Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro,
  • Hilflosigkeit: 1.800 Euro.