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Feldhilfe: Kürzungsbeträge nach §11 AStG

Wenn Sie Angaben zu  Kürzungsbeträgen bei Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft nach § 11 Außensteuergesetz (AStG) machen wollen, wählen Sie hier bitte "ja" aus.

Ausschüttungen aus einer Beteiligung an einer Zwischengesellschaft, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an der Zwischengesellschaft sowie die Einlagenrückgewähr unterliegen ab dem 1. Januar 2022 dem Teileinkünfteverfahren oder dem Abgeltungsteuersatz.

Darüber hinaus ist gegebenenfalls ein Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 Abs. 2 AStG bei der Summe der Einkünfte oder im Rahmen der Berechnung der Abgeltungsteuer bei der Ermittlung der Summe der Kapitalerträge abziehbar.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.