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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Beginn der vorhergehenden Leistung

Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie den Beginn der vorangegangenen Leistung ein.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.