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Feldhilfe: Rentenzahlungen in 2024

Tragen Sie hier den Rentenbetrag (auch: Jahresbruttorentenbetrag, Jahresrente) inklusive Einmalzahlungen und Rentennachzahlungen und vor Abzug der gesetzlichen Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein.

Sie können den Rentenbetrag der Rentenanpassungsmitteilung (auch: Rentenbescheid, Rentenmitteilung) entnehmen.

Der Betrag (Brutto-Rente) ist in der Regel nicht mit der ausgezahlten Rente identisch. Bei Auszahlung der Rente werden vom Rentenbetrag eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Diese geben Sie bitte weiter unten an.

Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und dürfen daher nicht dem Rentenbetrag hinzugerechnet werden.

Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" mit unserm Musterschreiben an. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.

Nutzen Sie auch das Service-Telefon 0800 1000 480 70 der Deutschen Rentenversicherung.