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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Nicht direkt zugeordnete Werbungskosten

Tragen Sie hier alle Werbungskosten ein, die dem steuerfreien Arbeitslohn nicht direkt zugeordnet werden können. Diese müssen im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufgeteilt werden. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass Werbungskosten, die nur teilweise steuerfrei erstattet wurden, entsprechend angepasst werden müssen.