Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Die Zuschüsse haben Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.