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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Familienstand

Der Familienstand beeinflusst Ihre Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.

Wählen Sie Ihren Familienstand zum 31.12.2024 aus den folgenden Optionen:

  • Ledig
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 weder verheiratet, geschieden noch verwitwet waren.
  • Verheiratet
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verheiratet waren und nicht dauernd getrennt von Ihrem Ehepartner lebten.
  • Gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und nicht getrennt von Ihrem Partner waren.
  • Geschieden
    Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2024 rechtskräftig aufgelöst wurde.
  • Dauernd getrennt lebend
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 bereits dauerhaft von Ihrem Ehepartner getrennt lebten, aber weiterhin verheiratet waren.
  • Verwitwet
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verwitwet waren und vor dem Tod Ihres Ehepartners nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.
  • Verwitwet nach Trennung
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verwitwet waren, aber bereits vor dem Tod Ihres Ehepartners dauerhaft getrennt gelebt haben.