Feldhilfe:
Sie waren kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2024 (von-bis)
<%0100801%> war kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2024 (von-bis)
Haben Sie das ganze Jahr einer Religionsgemeinschaft angehört bzw. waren Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.
Sind Sie im Laufe des Jahres 2024 einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem folgenden Monat beginnt.
Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2024 geben Sie als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.
Aufgrund Ihrer Angaben berücksichtigt das Finanzamt das Ende der Kirchensteuerpflicht. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.