Feldhilfe:
Bezeichnung der Religionsgemeinschaft
Tragen Sie hier den Namen Ihrer Religionsgemeinschaft ein, wenn Sie in der Liste "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" ausgewählt haben.
Steuererklaerung-Polizei.de berechnet in diesem Fall die Kirchensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.