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Feldhilfe: Dauernde Lasten bei gesonderter und einheitlicher Feststellung

Wenn Ihnen dauernde Lasten entstanden sind, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung berücksichtigt wurden, können Sie diese hier erfassen.

Dauernde Lasten sind regelmäßige monatliche Zahlungen, die jederzeit in der Höhe angepasst werden können, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Vertragsparteien ändern. Die Höhe der Zahlung kann sich z.B. nach dem Gewinn des übertragenen Unternehmens richten.

Hauptanwendungsfall ist eine Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei übertragen in der Regel die Eltern zu Lebzeiten Vermögen (z.B. Unternehmensanteile) auf ihre Kinder. Die Kinder verpflichten sich im Gegenzug lebenslang eine monatliche Rente an die Eltern zu zahlen.

Was ist eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung?

Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung muss erstellt werden, wenn Einkünfte von mehreren Personen gemeinsam erzielt werden. Das ist z.B. der Fall bei einer Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft.

Die Erklärung nennt sich im einträglichen Amtsdeutsch "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung".