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Feldhilfe: Nummer 16 bis 21 anzeigen

Wählen Sie Ja, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 16 bis 21 Eintragungen zu finden sind. Dies betrifft:

  • Steuerfreier Lohn nach DBA oder ATE (Zeile 16)
  • Steuerfreie Erstattungen für Fahrtkosten (Zeile 17)
  • Pauschalbesteuerte Erstattungen für Fahrtkosten (Zeile 18)
  • Nicht ermäßigte Entschädigungen / Lohn für mehrere Kalenderjahre (Zeile 19)
  • Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (Zeile 20)
  • Steuerfreie Erstattungen bei doppelter Haushaltsführung (Zeile 21)