Feldhilfe:
27. AN-Anteil zur Arbeitslosenversicherung
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 27:
"Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung"
Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Sonstige Versicherungen".