Feldhilfe:
22. b) AG-Anteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 22. b):
"Arbeitgeberanteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen"
Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen >Altersvorsorge".